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Vorkehrungen gegen die Massenvermehrung des Borkenkäfers

23.01.2018

Es ergehen folgende Hinweise für Waldbesitzer:

  • Die Wälder sind laufend zu begehen und zu kontrollieren
  • Vom Borkenkäfer befallenes Holz ist prompt zu entfernen
  • Bruttaugliches Material ist bekämpfungstechnisch zu behandeln oder aus dem Wald und dessen Nahbereich zu entfernen
  • Zusammenhängende Fällungen ab einer Größe von 0,50 ha sind der Behörde, unabhängig von den Besitzgrenzen, zu melden
  • Eine Wiederbewaldung mit geeigneten Forstpflanzen sollte auf Kahlflächen, die durch Nutzungen entstanden sind, aufgrund der zu erwartenden üppigen Verjüngung, umgehend erfolgen

Auskünfte erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft und den Forstorganen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landesforstinspektion

WHR DI Johann Herlicska, Leiter BFI Süd - 057600-4541

FÖ Ing. Stephan Salburg, Landesforstinspektion, 0664/1455699

FÖ Ing. Stefan Weiss, Landesforstinspektion, 0664/6125875

Es ergehen folgende Hinweise für Waldbesitzer:

  • Die Wälder sind laufend zu begehen und zu kontrollieren
  • Vom Borkenkäfer befallenes Holz ist prompt zu entfernen
  • Bruttaugliches Material ist bekämpfungstechnisch zu behandeln oder aus dem Wald und dessen Nahbereich zu entfernen
  • Zusammenhängende Fällungen ab einer Größe von 0,50 ha sind der Behörde, unabhängig von den Besitzgrenzen, zu melden
  • Eine Wiederbewaldung mit geeigneten Forstpflanzen sollte auf Kahlflächen, die durch Nutzungen entstanden sind, aufgrund der zu erwartenden üppigen Verjüngung, umgehend erfolgen

Auskünfte erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft und den Forstorganen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landesforstinspektion

WHR DI Johann Herlicska, Leiter BFI Süd - 057600-4541

FÖ Ing. Stephan Salburg, Landesforstinspektion, 0664/1455699

FÖ Ing. Stefan Weiss, Landesforstinspektion, 0664/6125875

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