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Förderungen/Zuschüsse

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  • Heizkostenzuschuss 01.12.2012 - 28.02.2013

  • Der Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 140.-- pro Haushalt wird gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2012)
  • Monatliches Einkommen:
    für alleinstehende Personen                 €    795,--
    für Ehepaare/Lebensgemeinschaften     €  1.1193,00
    pro Kind:                                           €     154,00
    für jede weitere Person im Haushalt      €    398,00

Dieser Zuschuss wird aus den Mitteln des Landes Burgenland finanziert.

Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses können unter Vorlage des Einkommensnachweises ab

01.12.2012 - 29.02.2013

beim Gemeindeamt gestellt werden.

Wichtig:
Das Haushaltseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen mitbringen !

  • Semesterticket

Anträge können ausschließlich beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden, wobei verspätete  Antragstellungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Zeiträume der Antragstellungen:
Sommersemester: 01. März - 15. Juli
Wintersemester: 01. Oktober - 15. Februar

Notwendig ist die Vorlage einer Inskriptionsbestätigung (oder ein gleichwertiger Nachweis), sowie das Ticket bzw. die Rechnung.

50% der Kosten trägt das Land, 50% die Gemeinde.


  • Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss selbst kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres beim Amt der Bgld. Landesregierung eingelangt sein.

Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 25 km beträgt (einfache Wegstrecke).
Der Hauptwohnsitz muss im Burgenland sein und die Antragsteller nicht im Bereich des VOR, SBV, NBV oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs pendeln.

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der Bgld. Landesregierung.


  • Staatsbürgerschaftsnachweis für Neugeborene

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises (sowie für die Geburtsurkunde und eines Reisedokumentes) bei Neugeborene bzw. bis zur Vollendung des 2. Geburtstages werden keine Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben eingehoben!


  • Kinderbetreuungsförderungen

Gratis in den Kindergarten

Durch eine neue Familienförderung wird der Besuch des Kindergartens ab September kostenlos sein. Eltern erhalten den Kindergartenbeitrag vom Land über die Familienförderung ersetzt.

Der Förderungsbeitrag richtet sich danach, wie viele Stunden ein Kind angemeldet ist: Bei 20 bis 30 Wochenstunden im Kindergarten gibt es einen monatlichen Förderungsbeitrag von € 30,00. Bei über 40 Wochenstunden € 45,00.

Die Antragstellung erfolgt einmal jährlich beim Familienreferat - die Förderungen werden in 2 Teilraten Mitte Herbst und Mitte Frühjahr ausbezahlt.

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der Bgld. Landesregierung.


  • Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von € 100,-- und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen: Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der Bgld. Landesregierung.


  • Lehrlingsförderungszuschuss


Voraussetzungen für den Lehrlingsförerungszuschuss:

Lehrlinge;
Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen;
Der Antragsteller (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling  mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.


Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.559,-- EURO (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jede Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird)  bzw. das Familieneinkommen 4.094,-- EURO nicht übersteigen.

Der Antrag ist beim Amt der Bgld. Landesregierung, spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.
Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden!

Antrag Lehrlingsförderungszuschuss


 

  • Alternative Mobilität (Elektro- u. Gasfahrzeuge)

Förderung von Fahrzeugen mit Elektro-, Erdgas-, und Biogas-Antrieb.
Was wird gefördert?

  • Neue elektrisch betriebene PKW oder der Umbau des PKW auf vollständigen elektrischen Betrieb
  • elektrisch betriebene Mopeds und Motorräder
  • Zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen
  • Neue, mit Erdgas oder Biogas betriebene PKW oder der Umbau auf nachweislichen Betrieb mit Erdgas oder Biogas

Die Förderanträge müssen bei der Bgld. Energieagentur eingereicht werden!

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